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Forschungsministerium will das Grundgesetz ändern

Ein Ende des „Kooperationsverbots" könnte dem Bund direkten Einfluss auf die Hochschulen der Länder eröffnenr

Ein Ende des „Kooperationsverbots" könnte dem Bund direkten Einfluss auf die Hochschulen der Länder eröffnen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will in der nächsten Legislaturperiode eine Änderung des Grundgesetzes durchsetzen. Die Umgestaltung, so erläutern Bundes- und Landespolitiker in der neuesten Ausgabe des manager magazins (Erscheinungstermin: 15. März), soll dem Bund künftig ermöglichen, Universitäten systematisch finanziell zu fördern. Kritiker befürchten dadurch zentralistische Einflüsse auf die Inhalte der Universitätsforschung. Bisher untersagt das sogenannte "Kooperationsverbot" des Grundgesetzes dem Bund direkte und dauerhafte Zahlungen für Forschung und Lehre an den Hochschulen, da diese - wie etwa auch die Schulen - unter die Hoheit der Länder fallen.

Eine Grundgesetzänderung war im vergangenen September im Bundesrat gescheitert. Dennoch scheut Cornelia Quennet-Thielen vor einem neuen Anlauf nicht zurück. Die Staatssekretärin im CDU-geführten BMBF will künftig "alle Kräfte bündeln und Kooperationen fördern", wie sie dem manager magazin erläuterte, etwa zwischen Unis und den Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft (Desy, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Deutsches Krebsforschungszentrum usw.), die 90 Prozent ihrer Grundförderung aus Bundesmitteln erhalten.

Autor: Michael O. R. Kröher
Telefon: 040 308005-78

Hamburg, 13. März 2013

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