DER SPIEGEL

Flugverbot für Bundeswehr-Hubschrauber

Materialfehler bei Transporthubschrauber des Typs CH-53

Hamburg, 12. März 2004 – Die Bundeswehr darf bis auf weiteres ihren großen Transporthubschrauber des Typs CH-53 nicht verwenden. Die auch in Afghanistan eingesetzten Helikopter wurden vergangenen Dienstag zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit mit einem absoluten Flugverbot belegt. Das erfuhr SPIEGEL ONLINE aus dem Verteidigungsministerium.

Hintergrund für das Flugverbot sind neue Erkenntnisse über die mögliche Absturzursache eines CH-53 in Kabul im Dezember 2002, bei dem sieben Soldaten ums Leben kamen. Zunächst waren die Mechaniker in Verdacht geraten, dann war vom Bruch eines Verbindungsbolzens die Rede. Nun entdeckten Fachleute Materialfehler bei den Schraubenmuttern, die auf Produktionsmängel zurückzuführen sind. Bei hoher Belastung könne das zum Bruch der Muttern und damit zum Absturz führen. Für den Absturz in Kabul sei daher mit „hoher Wahrscheinlichkeit der Faktor Material“ ausschlaggebend gewesen.

Nach den Bolzen müssen nun auch sämtliche Muttern des Antriebsstrangs ersetzt werden. Einwandfreie Ersatzteile sind aber nur in relativ geringer Zahl vorrätig. Deshalb sollen zunächst die fünf in Afghanistan stationierten Ch-53-Hubschrauber der Isaf-Friedenstruppe repariert werden. Die Bundeswehr ließ dafür diese Woche 200 Ersatzteile nach Afghanistan fliegen. Die Hubschrauber in der Heimat will das Heer dann nach und nach wieder einsatzklar machen.

Der vollständige Text ist unter www.spiegel.de abrufbar.

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