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FAZ und Ex-Geschäftsführer bekämpfen sich vor Gericht

Verlagschef wurde zweimal gekündigt

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und ihr ehemaliger Geschäftsführer Jochen Becker (57) bekämpfen sich vor Gericht. Auslöser der Auseinandersetzung ist die fristlose Kündigung Beckers am 4. Mai 2004. Dies berichtet das manager magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungstermin: 21. Januar 2005). Becker hatte das Frankfurter Verlagshaus bis zu seiner Entlassung Ende 2002 geleitet und wurde vom damaligen FAZ-Aufsichtsrat Wolfgang Bernhardt (69) abgelöst. Die Kündigungsfrist betrug drei Jahre zum Jahresende, Becker bezog weiterhin Gehalt.

Am 4. Mai vergangenen Jahres wurde Becker zum zweiten Mal gekündigt, diesmal „aus wichtigem Grund“. Obendrein stellte die FAZ ihre Gehaltsüberweisungen ein. Der Vorwurf: Becker habe nach seiner ersten Kündigung die Protokolle der FAZ-Herausgeberkonferenz nicht zurückgegeben. Nach dem Urteil des Frankfurter Landgerichts habe Becker wegen eines noch offenen Arbeitgeberdarlehens keinen Anspruch auf Auszahlung des zunächst nur eingeklagten Mai-Gehalts, die fristlose Kündigung freilich sei, nach Ansicht des Gerichts, unwirksam. Laut Beckers Arbeitsvertrag liege „keine Pflichtverletzung vor“. Derzeit verhandeln die Beteiligten um einen richterlichen Vergleichsvorschlag.

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