»manager magazin spezial« analysiert Unterhaltsrecht
Unternehmer sollten sich per Ehevertrag zwingend gegen die finanziellen Risiken einer Scheidung absichern. Schlimmstenfalls laufen sie sonst Gefahr, ihre Firma zu verlieren. Dies raten Rechtsexperten im neuen »manager magazin spezial« (Erscheinungstermin: 11. Oktober 2005). Wie das Wirtschaftsmagazin weiter berichtet, muss ein Unternehmer dem geschiedenen Ehepartner die Hälfte jenes Wertzuwachses abtreten, den sein Unternehmen während der Ehe erzielt hat, vorausgesetzt das Paar lebt in einem gesetzlichen Zugewinnausgleich. Wurde ein Unternehmen erst während der Ehe gegründet, steht dem Partner gleich die Hälfte der ganzen Firma zu.
Auch das Unterhaltsrecht hat es in sich: Bei begüterten Paaren richtet sich der Unterhalt grundsätzlich nach dem gemeinsamen Lebensstandard. Bei der Berechnung orientieren sich die Richter am tatsächlichen Bedarf der letzten Ehejahre. Von diesem Grundsatz profitiert die unterhaltsberechtigte Ehefrau umso stärker, je mehr Geld sie während der Ehe ausgegeben hat.
Kommt es zur Trennung, raten Scheidungsanwälte ihren Mandanten, Fragen der Vermögensverteilung außergerichtlich zu regeln: Die Klärung vor Gericht kann allein in der ersten Instanz bis zu fünf Jahre dauern. Ernste Gefahren drohen zudem, wenn die Scheidung im Ausland beantragt wird.
Der Stuttgarter Unternehmensanwalt Brun-Hagen Hennerkes empfiehlt, das unternehmerische Vermögen mittels einer modifizierten Zugewinngemeinschaft zu schützen. Zudem sollte schon während der Ehe die wirtschaftliche Unabhängigkeit des vermögenslosen Partners gewährleistet oder notfalls Schritt für Schritt aufgebaut werden.
Autorin: Eva Buchhorn
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