Nach Informationen von manager-magazin.de haben sich die Anwälte der beiden Unternehmen in den vergangenen Wochen intensiv auf dieses Szenario vorbereitet. Tengelmann wird dabei von der Düsseldorfer Kanzlei Hermanns Wagner Brück beraten, Edeka von White & Case.
Am Mittwoch hatte das Bundeskartellamt die geplante Supermarkt-Ehe trotz Zugeständnissen untersagt. Die Wettbewerbschützer begründeten ihr Veto mit einer drohenden erheblichen Verschlechterung des Wettbewerbs auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten regionalen Märkten. Hierzu gehören Berlin, München und Oberbayern sowie Nordrhein-Westfalen.
Tengelmann kündigte in einem Statement an, die Argumentation des Amtes intensiv prüfen zu wollen und dann gemeinsam mit Edeka über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Neben dem Antrag auf Ministererlaubnis können die beiden Unternehmen gegen den Beschluss auch Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Bis zu einem Urteil könnten dann aber Jahre vergehen.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) müsste dagegen innerhalb von vier Monaten nach dem Antrag entscheiden. Dafür haben Edeka und Tengelmann laut "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" ab sofort einen Monat Zeit. Nach einer Aufstellung des Wirtschaftsministeriums gab es bislang 21 Anträge. Im jüngsten Fall, der geplanten Fusion von Uniklinikum Greifswald und dem Kreiskrankenhaus Wolgast, überstimmte der damalige Minister im Jahr 2007 beispielsweise das Kartellamt.
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