Die Deutsche Bahn hat jetzt einen mehrere Jahre dauernden Rechtsstreit gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder beendet. Sie beschuldigte den früheren Einkaufschef Wolfgang Gemeinhardt (65) und Ex-Güterbahnvorstand Eberhard Sinnecker (66), bei einem dubiosen Geschäft mit Waggons pflichtwidrig gehandelt zu haben. Das berichtet manager magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungstermin: 23. September 2005). Die Bahn verklagte beide Manager auf 29 Millionen Euro Schadensersatz. Jetzt endet der Streit – ebenfalls von der Öffentlichkeit abgeschirmt – mit einem Vergleich. Die Manager-Haftpflichtversicherung der Beschuldigten zahlt der Deutschen Bahn 4,5 Millionen Euro Regress, die Bahn lässt ihre Klage beim Berliner Landgericht fallen.
Hintergrund der Affäre ist ein fragwürdiges Geschäft aus dem Jahr 1997. Die Bahn verkaufte mehrere tausend Spezialwaggons für 17 Millionen Mark an eine Leipziger Firma. Später mietete sie die Wagen für 18 Millionen Mark jährlich zurück und halbierte zudem nachträglich den Kaufpreis. Die Bahn hielt den verantwortlichen Vorständen Gemeinhardt und Sinnecker vor, einige für die Transaktionen erforderliche Vorstandsbeschlüsse nicht eingeholt zu haben. Durch einen zu billigen und zudem unsinnigen Verkauf, eine zu hohe Rückmiete und einen unberechtigten Kaufpreisnachlass sei die Bahn um 29 Millionen Euro geschädigt worden.
Mit ihrem Vergleich haben sich die streitenden Parteien zu Stillschweigen über die Affäre verpflichtet. Im gleichen Fall hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Klage gegen Ex-Bahnvorstand Gemeinhardt wegen schwerer Untreue in zwei Fällen erhoben. Ob ein Prozess eröffnet wird, ist noch nicht entschieden.
Autor: Michael Machatschke
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