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DaimlerChrysler: Zetsche fordert Schmerzensgeld von Kritiker Grässlin

Konzernchef verlangt 50 000 Euro wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Der Streit zwischen der DaimlerChrysler AG und dem Freiburger Autor Jürgen
Grässlin hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Konzernchef Dieter Zetsche
verlangt von Grässlin 50 000 Euro Schmerzensgeld. Das berichtet das manager
magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungstermin: 26. Januar 2007). Über
seinen Anwalt Christian Schertz forderte Zetsche den Autor Anfang Januar auf,
„freiwillig eine immaterielle Geldentschädigung“ zu zahlen. Grässlin habe
Zetsches Persönlichkeitsrechte auf das Schärfste verletzt. Der Konzernchef
werde das Geld einer gemeinnützigen Organisation spenden.

Daimler-Kritiker Grässlin hatte Zetsche im Dezember wegen des Verdachts der
uneidlichen Falschaussage angezeigt. Es geht um dessen Aussage in einem Prozess
2002 gegen den Spediteur Gerhard Schweinle. Dem hatte DaimlerChrysler Betrug
vorgeworfen. Zetsche hatte vor Gericht ausgesagt, er habe in seiner Zeit als
Vertriebsvorstand Graumarktgeschäfte ausdrücklich verboten. Er habe nichts
davon gewusst, dass Schweinle Daimler-Personenwagen am normalen Vertriebsnetz
vorbei exportiert habe. Grässlin äußerte in seiner Anzeige dagegen den „starken
Verdacht“, dass diese Aussagen falsch waren – und der Dachverband der
kritischen Aktionäre verbreitete dies per Pressemitteilung.

Grässlin verweigert die Zahlung zunächst. Anwalt Schertz hat für diesen Fall
allerdings bereits angekündigt, vor Gericht zu ziehen.

Der Automobilkonzern und der Freiburger Autor sind sich in letzter Zeit häufig
vor Gericht begegnet. Grässlin unterlag in zwei Prozessen in Hamburg und
Berlin. Im jüngsten Streit mit Zetsche hat das Landgericht Berlin einerseits
ein Ordnungsgeld gegen den Autor abgelehnt. Andererseits verbot ihm das Gericht
per einstweilige Verfügung zentrale Aussagen aus der Begründung seiner Anzeige.

Autoren: Michael Freitag
Telefon: 040/308005-53

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Eva Wienke

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