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Daimler: Umstrittene Zetsche-Flüge

Revision bemängelt Abrechnung von Reisen im Privatjet

Daimler: Umstrittene Zetsche-Flüge

Daimler-Chef Dieter Zetsche ist in den Fokus der Konzernrevision geraten. Bei einer Routineprüfung seiner Reiseabrechnungen seien zwei Flüge bemängelt worden, berichtet das manager magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungstermin: 21. Juni). Es geht um Reisen zu Aufsichtsratssitzungen von RWE im April beziehungsweise September 2011. In beiden Fällen buchte Zetsche bei DC Aviation einen Privatjet. Der Stuttgarter Automobilkonzern bezahlte für die beanstandeten Flüge zunächst 36 620,99 Euro. Die Prüfer bemängelten, es habe sich „um Flüge in Verbindung mit einem als privat klassifizierten Aufsichtsratsmandat des Vorstandsvorsitzenden" gehandelt. Diese seien als „dienstlich markiert" und Zetsche entgegen der Vorstandsverträge nicht in Rechnung gestellt worden.

Daimler erläutert, in der Regel übernehme RWE wie andere Dax-Konzerne auch die Reisekosten seiner Aufsichtsratsmitglieder. „Versehentlich, aufgrund eines Verwaltungsfehlers", habe Daimler die Kosten für die beiden beanstandeten Fälle jedoch nicht in Rechung gestellt. RWE habe die Kosten dann im Juni 2012 tatsächlich übernommen. Gleiches gelte für weitere neun Zetsche-Flüge, die bei einer nachträglichen Prüfung aufgefallen waren.

RWE bezahlt maximal den Gegenwert eines Businessclass-Tickets, nicht aber die Kosten eines Privatflugs. Die Differenz indes, so Daimler, müsse Zetsche nicht persönlich begleichen. Der Daimler-Vorstandschef sei von den Sicherheitsbehörden in die höchste Gefährdungsstufe eingeordnet worden. Der Konzern übernehme deshalb die Kosten für die Nutzung eines Privatjets. Das gelte auch für Privatflüge. Das bedeutet: Zetsche bucht selbst privat in der Regel einen Corporate Jet - und bezahlt dafür maximal den Preis eines First-Class-Tickets. Das gilt zum Beispiel für eine Reise Anfang 2011 - mit einer Begleitperson - nach Salt Lake City. Der Preis für den gecharterten Jet betrug fast 217 000 Euro.

Die internen Prüfer beurteilten den Fall der RWE-Flüge als „medium risk". Das ist die dritte Stufe in der Daimler-Hierarchie der Compliance-Vergehen. Für Zetsche hatte die Untersuchung keine arbeitsrechtlichen oder juristischen Konsequenzen. Nachdem Daimler wegen Korruptionsvorwürfen und Steuervergehen in den Fokus der US-Börsenaufsicht SEC geraten war, hatte Zetsche intern immer wieder eine moralisch einwandfreie Unternehmensführung eingefordert. Der Konzernchef gilt als Verfechter eines unnachgiebigen Verfolgens von Compliance-Vergehen.

Autor: Michael Freitag
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