Fraktionsbeschluss war politische, nicht juristische Entscheidung / Debatte über Hohmann auf dem Parteitag möglich
Berlin, 28. November 2003 – CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer sieht einer möglichen Klage des Abgeordneten Martin Hohmann gegen seinen Ausschluss aus der Unions-Bundestagsfraktion gelassen entgegen. Ein solcher Schritt beunruhige ihn „überhaupt nicht“, erklärte Meyer am Freitag im Interview mit SPIEGEL ONLINE. „Das ist die persönliche Entscheidung von Herrn Hohmann. Im Übrigen: Verfahren vor Gerichten sind juristische, nicht politische Entscheidungen“, so Meyer. Der Unionsfraktion sei es darum gegangen, „eine politische Grenze zu Meinungen zu ziehen, die wir als völlig unverträglich mit den Inhalten und Zielen der CDU hielten und halten“.
Meyer wollte nicht ausschließen, dass auf dem Bundesparteitag der CDU Anfang kommender Woche in Leipzig auch das Thema Hohmann zur Rede steht. Zwar sei dies nicht Tagesordnungspunkt, doch was Delegierte auf dem Parteitag in ihren Beiträgen sagen, „kann ich natürlich nicht vorhersagen, dem will ich auch nicht vorgreifen“, so der Christdemokrat. „Wenn die Delegierten das Bedürfnis sehen, sich zu äußern, dann sollen sie sich äußern“, so der CDU-Generalsekretär weiter.
Der vollständige Text ist abrufbar unter www.spiegel.de.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Severin Weiland
Telefon: 030 - 20 38 75 32
E-Mail: severin_weiland@spiegel.de
Kommunikation
Herbert Takors
Telefon: 040/3007-2614
Telefax: 040/3007-3084
E-Mail: herbert_takors@spiegel.de