Die Bundesregierung will auf ihrer morgigen Kabinettssitzung Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes neu fassen. Künftig sollen beispielsweise Derivate- wie Optionsgeschäfte einer erheblich höheren Überwachung unterliegen. Komplett verboten werden sollen dagegen ungedeckte Leerverkäufe in Aktien. Das hat das manager magazin aus gut informierten Kreisen erfahren.
So soll die Meldeschwelle, ab der das Management und die Anteilseigner eines Unternehmens über die anstehende Beteiligung an dem Konzern informiert werden muss, auf 5 Prozent der Stimmrechte festgesetzt werden. Ab dann müssen die Käufer künftig die Finanzaufsicht in Kenntnis setzen.
Ursprünglich hatte das Bundesfinanzministerium geplant, in diese Berechnung nur Aktien und Aktienoptionen einzubeziehen. Spezielle Finanzinstrumente wie Cash Settled Equity Swaps sollten außen vor bleiben. Mit der Einberechnung solcher Finanzinstrumente schließt der Gesetzgeber jetzt eine Lücke, die bei der Continental-Übernahme durch Schaeffler für Aufsehen gesorgt hat und von Kritikern als »Heimtücke« oder »Überrumpelung« bezeichnet worden war.
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