– Die Bundesregierung will auf ihrer morgigen
Kabinettssitzung Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes neu fassen. Künftig
sollen beispielsweise Derivate- wie Optionsgeschäfte einer erheblich höheren
Überwachung unterliegen. Komplett verboten werden sollen dagegen ungedeckte
Leerverkäufe in Aktien. Das hat das manager magazin aus gut informierten
Kreisen erfahren.
So soll die Meldeschwelle, ab der das Management und die Anteilseigner eines
Unternehmens über die anstehende Beteiligung an dem Konzern informiert werden
muss, auf 5 Prozent der Stimmrechte festgesetzt werden. Ab dann müssen die
Käufer künftig die Finanzaufsicht in Kenntnis setzen.
Ursprünglich hatte das Bundesfinanzministerium geplant, in diese Berechnung nur
Aktien und Aktienoptionen einzubeziehen. Spezielle Finanzinstrumente wie Cash
Settled Equity Swaps sollten außen vor bleiben. Mit der Einberechnung solcher
Finanzinstrumente schließt der Gesetzgeber jetzt eine Lücke, die bei der
Continental-Übernahme durch Schaeffler für Aufsehen gesorgt hat und von
Kritikern als „Heimtücke“ oder „Überrumpelung“ bezeichnet worden war.
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