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Bundesregierung bereitet mit neuem Gesetz Ausstieg aus Commerzbank-Beteiligung vor

„Restrukturierungsgesetz“ hebt Grenzen des Aktienrechts teilweise auf – Limits bei Kapitalerhöhungen fallen weg

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Weichen für den Ausstieg
aus ihrer Beteiligung an der Commerzbank stellen. Der Entwurf zum
„Restrukturierungsgesetz“ sieht vor, die Ausnahmeregeln, die bisher nur für den
Einstieg des Staates bei kriselnden Geldhäusern galten, auch auf die Beendigung
dieser Hilfsmaßnahmen auszudehnen. Das berichtet das aktuelle manager magazin
(Erscheinungstermin: 24. September).

Hintergrund der Initiative: Das Hilfspaket der Regierung für die Commerzbank
ist mit insgesamt 18,2 Milliarden Euro mehr als doppelt so hoch wie der
aktuelle Börsenwert der Bank, der bei knapp 8 Milliarden Euro liegt. Das
erschwert den Ausstieg des Staates aus der Hilfsmaßnahme. Schließlich setzt das
deutsche Aktienrecht Grenzen für Kapitalerhöhungen, um die bisherigen Aktionäre
davor zu schützen, dass ihr Anteilsbesitz zu sehr verwässert wird. Lässt sich
der Vorstand von den Aktionären etwa eine Vollmacht zum Verkauf neuer Papiere
geben, so darf er das Kapital nur um maximal 50 Prozent erhöhen.

Die geplante Neuregelung, die spätestens zum 1. Januar 2011 in Kraft treten
soll, hat für die Commerzbank erhebliche Vorteile: Für den Umtausch der vom
Staat gewährten stillen Einlage in Aktien und dem anschließenden Weiterverkauf
der Papiere an Investoren würden die üblichen gesetzlichen Limits nicht mehr
gelten. Der Commerzbank-Vorstand könnte sich auf der nächsten Hauptversammlung
mit einfacher Stimmenmehrheit das Recht einräumen lassen, das Kapital jederzeit
um das Doppelte oder Dreifache zu erhöhen, ohne Anfechtungsklagen von
Kleinanlegern fürchten zu müssen. Auch das Bezugsrecht der Altaktionäre ließe
sich relativ leicht ausschließen.

Die Bundesregierung wolle die Rückzahlung der Hilfsleistungen „nicht allein der
Initiative der Unternehmen überlassen“, sondern „selbst gestaltend
Verantwortung übernehmen“, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Es sei
„angemessen, einzelne Rechte von Anteilseignern flexibler zu gestalten“.

Autor: Ulric Papendick
Telefon: 040 308005-79

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