Der Bundesrechnungshof hat schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante Änderung der Vergabekriterien beim Konjunkturpaket. Das berichtet das manager magazin in seiner Online-Ausgabe.
Der Bundestag berät in der kommenden Woche über die geplante Änderung dieser Vergabekriterien, die in Paragraph 3a des so genannten Zukunftsinvestitionsgesetzes geregelt sind. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen sich die absoluten Investitionssummen in den Kommunen durch die Mittel aus dem Konjunkturpaket nicht mehr wie bisher erhöhen müssen. Stattdessen soll es künftig ausreichen, wenn die Mittel für neue kommunale Projekte verwendet werden.
In einem Schreiben von Rechnungshofpräsident Dieter Engels an die SPD-Bundestags-abgeordnete und Vorsitzende des Haushaltsausschusses Petra Merkel heißt es: »Zusammenfassend würde aus Sicht des Bundesrechnungshofes eine Streichung oder eine wirkungsgleiche Entkernung der Zusätzlichkeit nach Paragraph 3a Zukunftsinvestitionsgesetz dazu führen, dass den Finanzhilfen die verfassungsmäßige Legitimationsgrundlage nachträglich entzogen würde. Denn sie wären mangels eines angemessenen Zielerreichungskriteriums (Zusätzlichkeit) nicht mehr geeignet, einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts bereits vom Ansatz her entgegenzutreten.« Damit würde das Zukunftsinvestitionsgesetz nicht mehr die strengen Anforderungen erfüllen, die das Grundgesetz an eine Mischfinanzierung zwischen Bund und Kommunen stellt.
Das Schreiben liegt manager magazin vor. Nach Informationen des manager magazin wird Rechnungshofpräsident Dieter Engels seine verfassungsrechtlichen Bedenken auch am kommenden Montag gegenüber den Mitgliedern des Haushaltsausschusses deutlich machen. Er ist als Sachverständiger zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses über die geplante Gesetzesänderung geladen.
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