– Der Bundesrechnungshof hat schwere
verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante
Änderung der Vergabekriterien beim Konjunkturpaket. Das berichtet das manager
magazin in seiner Online-Ausgabe.
Der Bundestag berät in der kommenden Woche über die geplante Änderung dieser
Vergabekriterien, die in Paragraph 3a des so genannten
Zukunftsinvestitionsgesetzes geregelt sind. Nach den Plänen der Bundesregierung
sollen sich die absoluten Investitionssummen in den Kommunen durch die Mittel
aus dem Konjunkturpaket nicht mehr wie bisher erhöhen müssen. Stattdessen soll
es künftig ausreichen, wenn die Mittel für neue kommunale Projekte verwendet
werden.
In einem Schreiben von Rechnungshofpräsident Dieter Engels an die
SPD-Bundestags-abgeordnete und Vorsitzende des Haushaltsausschusses Petra
Merkel heißt es: „Zusammenfassend würde aus Sicht des Bundesrechnungshofes eine
Streichung oder eine wirkungsgleiche Entkernung der Zusätzlichkeit nach
Paragraph 3a Zukunftsinvestitionsgesetz dazu führen, dass den Finanzhilfen die
verfassungsmäßige Legitimationsgrundlage nachträglich entzogen würde. Denn sie
wären mangels eines angemessenen Zielerreichungskriteriums (Zusätzlichkeit)
nicht mehr geeignet, einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts
bereits vom Ansatz her entgegenzutreten.“ Damit würde das
Zukunftsinvestitionsgesetz nicht mehr die strengen Anforderungen erfüllen, die
das Grundgesetz an eine Mischfinanzierung zwischen Bund und Kommunen stellt.
Das Schreiben liegt manager magazin vor. Nach Informationen des manager magazin
wird Rechnungshofpräsident Dieter Engels seine verfassungsrechtlichen Bedenken
auch am kommenden Montag gegenüber den Mitgliedern des Haushaltsausschusses
deutlich machen. Er ist als Sachverständiger zu einer öffentlichen Anhörung des
Ausschusses über die geplante Gesetzesänderung geladen.
Der vollständige Text ist abrufbar unter:
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