Aktienrechtler sieht Interessenkonflikt der Bundesrepublik / Schadensersatzzahlung an Deutsche Telekom gefordert
Am 3. März 2008 wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darüber
verhandeln, ob die Versteigerung der Lizenzen für den Mobilfunkstandard UMTS
im Sommer 2000 rechtens war. Das berichtet das manager magazin in seiner
aktuellen Ausgabe (Erscheinungstermin: 23. November 2007). Der Mannheimer
Aktienrechtler Wolfgang Philipp hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland
erhoben und verlangt eine Schadensersatzzahlung des Bundes an die Deutsche
Telekom. In seiner Klageschrift begründet Philipp sein Vorgehen mit Verstößen
gegen das Aktienrecht und das europäische Wettbewerbsrecht.
Die Frage, die der BGH beantworten soll: Muss der Bund als Initiator der
umstrittenen Auktion einen Großteil jener 8,5 Milliarden Euro zurückzahlen, die
die Deutsche Telekom für zwei Lizenzen überwies? Kleinaktionär Philipp vertritt
die Auffassung, dass die Telekom vor und während der Auktion ein vom
Großaktionär Bund dominiertes Unternehmen gewesen sei. Als solches sei sie zur
Teilnahme an der aus Konzernsicht wirtschaftlich zweifelhaften Versteigerung
gezwungen worden.
In seiner Klageschrift weist Philipp darauf hin, dass im Aufsichtsrat der
Telekom stets hohe Beamte des Bundes Einfluss genommen hätten und der Bund
deshalb ein Milliardengeschäft mit sich selbst initiiert habe. Philipp sieht
einen Interessenkonflikt des Bundes, der sowohl Versteigerer und Empfänger des
Auktionserlöses als auch beherrschender Gesellschafter sowie Verkäufer von
T-Aktien war.
Das Oberlandesgericht Köln hat Philipps Klage auf eine Schadensersatzzahlung
des Bundes an die Telekom in zweiter Instanz im April 2006 zurückgewiesen, eine
Revision beim BGH aber ausdrücklich zugelassen. Dass der BGH die Klage nun
angenommen und sogar eine mündliche Verhandlung angesetzt hat, werten Juristen
als klares Indiz dafür, dass die Bundesrichter das Verfahren im Detail würdigen
möchten.
Autor: Peter Brors
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