DER SPIEGEL

Bundesanwälte wollen für »La Belle«-Täter härtere Strafen

Antrag fürs Revisions­verfahren beim Bundes­gerichts­hof ein­ge­reicht / Ankläger wollen Täter wegen Mit­täter­schaft statt wegen Bei­hilfe ver­urteilt sehen / Verfahren droht erneut auf­ge­rollt zu werden

Berlin, 8. Oktober 2003 – Im Revisions­verfahren gegen die vier Täter des Bomben­anschlags auf die Berliner Diskothek »La Belle« fordert die Bundesanwaltschaft härtere Strafen für die Beschuldigten. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE haben die obersten deutschen Ankläger in einem Antrag an den Bundesgerichtshof gefordert, die Täter wegen Mittäterschaft an der Bomben-Attacke anzuklagen und zu verurteilen. Bei dem Anschlag auf die hauptsächlich von US-Soldaten besuchte Disko in West-Berlin im April 1985 starben drei Menschen, Hunderte wurden verletzt.

Der Bundesgerichtshof in Leipzig muss ab Januar die Revision gegen Yasser Mohammed Chraidi, Ali und Verena Chanaa sowie gegen Musbah Omar Eter verhandeln, die vom Berliner Landgericht bereits 2001 wegen Beihilfe an dem vom libyschen Geheimdienst instruierten Terror-Anschlag zu 12 bis 14 Jahren Haft verurteilt worden waren. Sowohl die Ankläger der Berliner Staatsanwaltschaft als auch die Nebenkläger hatten Revision beantragt, da sie die Verurteilung wegen Beihilfe als zu milde empfanden.

Auch die Bundesanwälte kritisieren das zu milde Urteil der Berliner Richter und werfen dem Gericht vor, es habe zu hohe Maßstäbe an eine mögliche Verurteilung wegen Mittäterschaft gelegt. Jeder der Angeklagten habe aktiv an dem Anschlag mitgewirkt und auch ein Motiv gehabt, argumentieren sie in ihrem Antrag.

Wird der Antrag der Bundesanwaltschaft akzeptiert, drohen den Tätern bei einer Verurteilung lebenslange Haftstrafen. Nach bisherigem Urteil des Berliner Gerichts kämen sie wegen der Anrechung der Untersuchungshaft schon bald frei. Für das Mammutverfahren, das bereits 280 Verhandlungstage gedauert und Millionensummen verschlungen hat, könnte der Antrag einen Neuanfang bedeuten, wenn das Revisionsgericht in Leipzig den Fall zurück nach Berlin verweist.

Der vollständige Text ist unter www.spiegel.de abrufbar.

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