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Börsenaspirant Strabag will missliebiges Urteil verhindern

Der deutsche Baukonzern Strabag AG stemmt sich gegen ein drohendes Urteil des Kölner Landgerichts, das den Börsengang der Wiener Muttergesellschaft Strabag SE beeinträchtigen könnte. In dem Verfahren klagt eine Aktionärsvereinigung auf Nichtigkeit von Beschlüssen der letztjährigen Hauptversammlung der Kölner Strabag AG. Um den für Anfang Mai erwarteten Richterspruch zu verzögern, habe der Baukonzern am 29. März einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter am Kölner Landgericht eingereicht. Dies berichtet das in Hamburg erscheinende manager magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungstermin: 20. April 2007).

Mitte März hatte der Richter in einer mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass er der Rechtsauffassung der klagenden Kleinaktionäre zuneige. Daraufhin stellten die Strabag-Anwälte das Ablehnungsgesuch. Durch das Urteil könnte die Wahl des Strabag-Abschlussprüfers im Nachhinein für ungültig erklärt werden. In diesem Fall wäre womöglich auch das Testat des Jahresabschlusses bedroht. Die Bilanzen des Konzerns sind Bewertungsgrundlage für den Börsengang der Strabag SE, der Anfang Mai an der Börse Wien erfolgen soll.

Autor: Thomas Werres
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