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BGH lehnt Revision im Strafverfahren gegen Ex-Wölbern-Chef Schulte ab

Verurteilung zu 8,5 Jahren Haft damit rechtskräftig

Im Anlageskandal um Heinrich Maria Schulte, den früheren Chef des Hamburger Fondshauses Wölbern Invest, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Strafverfahrens abgelehnt. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, das Schulte im April 2015 zu 8,5 Jahren Haft verurteilt hatte, ist damit rechtskräftig. Das erfuhr manager-magazin.de aus Justizkreisen.

Damit endet zumindest strafrechtlich einer der größten Anlageskandale seit Langem. Insgesamt hat Schulte in seiner Zeit als Inhaber und Chef des Fondsemissionshauses Wölbern Invest nach Überzeugung des Gerichts gut 147 Millionen Euro aus geschlossenen Fonds veruntreut. Abzüglich Rückzahlungen von rund 31 Millionen blieben offene Posten von rund 115 Millionen Euro, so die Richter. Rund 50 Millionen Euro davon seien in den privaten Bereich Schultes geflossen.

Schultes Verteidiger Arne Timmermann äußerte gegenüber manager-magazin.de Kritik am aktuellen Entscheid des BGH. "Der Beschluss enthält keine Begründung", so Timmermann. "Das ist - leider - zulässig, wenn es aus meiner Sicht auch eine angemessene Auseinandersetzung mit den umfangreichen vorgebrachten Revisionsrügen vermissen lässt." Die Staatsanwaltschaft Hamburg wollte sich zu dem noch nicht veröffentlichten Entscheid des BGH nicht äußern.

Der vollständige Text ist abrufbar unter:
www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/woelbern-urteil-gegen-heinrich-maria-schulte-rechtskraeftig-a-1072984.html

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