DER SPIEGEL

Berliner Innensenator gegen Einengung des Demonstrationsrechts

Brief an Bundesinnenminister Otto Schily / Senator Ehrhart Körting fürchtet, Gesetzesverschärfung könnte Aufmärsche an anderen Orten erleichtern

Berlin, 18. Februar 2005 – Im Streit um die von Rot-Grün geplante Änderung des Versammlungsrechts hat sich Berlins Innensenator Ehrhart Körting mit einem Brief an Bundesinnenminister Otto Schily (beide SPD) gewandt. Darin bittet Körting, eine Benennung von Stätten, die von „nationaler Bedeutung“ sind und an denen Demonstrationen künftig verboten sein sollen, zu unterlassen. Zwar wünsche er sich auch eine „Präzisierung im Versammlungsrecht“, doch dürfe diese „nicht zu einer Einengung der jetzt schon bestehenden Beschränkungen des Versammlungsrechts führen“, heißt es in dem zweiseitigen Schreiben vom vergangenen Montag, das SPIEGEL ONLINE vorliegt. Eine Beschränkung auf „Orte im Sinne von nationalen Symbolen“ reduziere die bereits bestehenden juristischen Mittel, so der Innensenator weiter.

Außerdem fürchtet Körting, eine Gesetzesänderung könnte Gerichte in Zukunft zwingen, rechtsextreme Demonstrationen an historisch sensiblen Orten zu erlauben, weil sie nicht als Stätten von „nationaler Bedeutung“ definiert seien. Allein für Berlin nennt Körting acht Orte, unter anderem das Haus der Wannsee-Konferenz, die „Topo-graphie des Terrors“, die Gedenkstätte Plötzensee oder das Mahnmal am früheren Deportationsbahnhof Grunewald. Diese würden, so Körting, vermutlich nicht alle zu Stätten von „nationaler Bedeutung“ erklärt. Gleichwohl seien rechtsradikale Demonstrationen an diesen Orten „für alle anständig denkenden Menschen in der Bundesrepublik Deutschland unerträglich“.

Sollte es der Bundesregierung allein um den Schutz des Holocaust-Mahnmals vor rechtsextremen Aufmärschen in Berlin gehen, sollte diese Maßnahme in ein Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ aufgenommen werden, so Körting.

Der vollständige Text ist unter www.spiegel.de abrufbar.

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