DER SPIEGEL

Berlin-Urteil: Baden-Württembergs Finanzminister Stratthaus erwägt Klage gegen Länderfinanzausgleich

CDU-Politiker fordert Einführung von »Schuldenbremse« in den Ländern

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berlin-Klage hat für Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) eine eindeutige Folge: »Die Latte wurde höher gelegt, wann die Länder füreinander einzustehen haben«, sagte er im Interview mit SPIEGEL ONLINE. Als Folge werde das Kredit-Rating der schwachen Länder sinken: »Sie bekämen dann irgendwann am Kapitalmarkt eben kein Geld mehr.«

Stratthaus betonte gegenüber SPIEGEL ONLINE, er werde »noch einmal ganz genau nachprüfen, ob das geltende Finanzausgleichsrecht tatsächlich jenen Maßstäben entspricht, die das Verfassungsgericht auch in seinem Berlin-Urteil wieder aufgestellt hat. Und wenn wir nach sehr sorgfältiger Prüfung zu einer anderen Meinung kommen, müssen wir über eine Klage nachdenken.«

Neben einem »Frühwarnsystem« will Stratthaus auch eine »Schuldenbremse« einführen: Alle Länder sollten ab einem bestimmten Zeitpunkt »in ihren Haushaltsordnungen oder Verfassungen« ein Verschuldungsverbot verankern: »Wir in Baden-Württemberg werden das tun. Wenn ein Land dagegen verstößt, kann die Opposition klagen«, so Stratthaus zu SPIEGEL ONLINE.

Den Einsatz eines vom Bund gestellten »Sparkommissars«, den jüngst Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) in die Diskussion brachte, sieht Stratthaus als »staatsrechtlich nicht unproblematisch« an. Ein solcher »Sparkommissar« sei »wirklich die ultissima ratio«. Allerdings könne er sich »Sanktionen wegen verantwortungsloser Finanzpolitik durchaus vorstellen«, so Stratthaus.

Das vollständige Interview ist unter www.spiegel.de abrufbar.

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