CDU-Politiker fordert Einführung von „Schuldenbremse“ in den Ländern
– Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
Berlin-Klage hat für Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU)
eine eindeutige Folge: „Die Latte wurde höher gelegt, wann die Länder
füreinander einzustehen haben“, sagte er im Interview mit SPIEGEL ONLINE. Als
Folge werde das Kredit-Rating der schwachen Länder sinken: „Sie bekämen dann
irgendwann am Kapitalmarkt eben kein Geld mehr.“
Stratthaus betonte gegenüber SPIEGEL ONLINE, er werde „noch einmal ganz genau
nachprüfen, ob das geltende Finanzausgleichsrecht tatsächlich jenen Maßstäben
entspricht, die das Verfassungsgericht auch in seinem Berlin-Urteil wieder
aufgestellt hat. Und wenn wir nach sehr sorgfältiger Prüfung zu einer anderen
Meinung kommen, müssen wir über eine Klage nachdenken.“
Neben einem „Frühwarnsystem“ will Stratthaus auch eine „Schuldenbremse“
einführen: Alle Länder sollten ab einem bestimmten Zeitpunkt „in ihren
Haushaltsordnungen oder Verfassungen“ ein Verschuldungsverbot verankern: „Wir
in Baden-Württemberg werden das tun. Wenn ein Land dagegen verstößt, kann die
Opposition klagen“, so Stratthaus zu SPIEGEL ONLINE.
Den Einsatz eines vom Bund gestellten „Sparkommissars“, den jüngst Sachsens
Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) in die Diskussion brachte, sieht
Stratthaus als „staatsrechtlich nicht unproblematisch“ an. Ein solcher
„Sparkommissar“ sei „wirklich die ultissima ratio“. Allerdings könne er sich
„Sanktionen wegen verantwortungsloser Finanzpolitik durchaus vorstellen“, so
Stratthaus.
Das vollständige Interview ist unter www.spiegel.de abrufbar.
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