ThyssenKrupp-Chefkontrolleur Gerhard Cromme muss möglicherweise mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verletzung seiner Aufsichtspflichten bei dem angeschlagenen Ruhrkonzern rechnen. Wie das manager magazin in seiner kommenden Ausgabe berichtet (Erscheinungsdatum: 18. Januar), ist bei der Staatsanwaltschaft Essen Ende Dezember eine entsprechende Anzeige eines Rechtsanwalts eingegangen.
Die darin erhobenen Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit zwei Kartellvergehen von ThyssenKrupp. Im Jahr 2007 hatte das EU-Kartellamt den Konzern wegen Preisabsprachen im Aufzugsgeschäft zunächst zu einer Strafzahlung von 500 Millionen Euro verurteilt, 2011 die Summe dann auf 320 Millionen Euro reduziert. Im vergangenen Jahr musste ThyssenKrupp wegen Beteiligung am sogenannten Schienenkartell 103 Millionen Euro Strafe zahlen.
Die Staatsanwaltschaft Essen hat den Vorgang in dieser Woche an das Bundeskartellamt weitergeleitet, das für Kartellordnungswidrigkeiten zuständig ist. Dieses muss nun prüfen, ob die erhobenen Vorwürfe die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen.
Cromme ließ mitteilen, die Vorwürfe seien gegenstandslos. Die Anzeige beruhe ausschließlich auf Presseberichten. Das Kartellamt habe gegenüber ThyssenKrupp-Anwälten erklärt, dass die derzeitigen Ermittlungen keine Hinweise auf eine Verfehlung ergeben würden.
Autoren: Thomas Katzensteiner, Dietmar Student, Thomas Werres
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