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Anleger verklagt Privatbankhaus Delbrück auf Schadenersatz

Ein Anleger aus dem Rhein-Main-Raum hat das Frankfurter Bankhaus Delbrück auf Schadenersatz verklagt. Das berichtet das manager magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungstermin: 24. Januar 2003).

Der Mann hatte Ende 1996, auf Anraten des damaligen Leiters der Privatkundenabteilung, rund 1,5 Millionen Mark über eine kanadische Anlagefirma namens Yorkton Securities investieren wollen. Im Frühjahr 1998 war das Guthaben fast völlig verspekuliert.

Laut Klageschrift seien über den kanadischen Broker hochspekulative Pennystocks erworben worden, ohne dass der Delbrück-Kunde sein Einverständnis gegeben hatte. Zudem sollen 650 000 Aktien aus dem Depot verschwunden und 130 000 US-Dollar mit Hilfe von gefälschten Unterschriften auf das Konto einer Briefkastenfirma auf den British Virgin Islands abgeflossen sein.

Der Delbrück-Abteilungsdirektor, der das Bankhaus vor zwei Jahren verlassen hat, soll zudem ein Golddepot des Kunden in Liechtenstein - ohne dessen Zustimmung - verpfändet und in die gleichen nordamerikanischen Pennystocks investiert haben. Auch von diesem Geld sei kaum etwas übrig geblieben.

Über den Fall wird Ende Januar vor dem Frankfurter Landgericht verhandelt.

Autor: Jörg Schmitt
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