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Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der IVG Immobilien

Fonds Blacksmith greift Wiederwahl von Detlef Bierbaum zum Aufsichtsratschef an

Die Blacksmith Fund Limited hat nach Informationen des manager magazins beim Landgericht Köln Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen mehrere Beschlüsse der jüngsten, turbulent verlaufenen Hauptversammlung der IVG Immobilien AG erhoben. Der Fonds, der über die Goldsmith Capital Partners zum Einflussbereich der Investoren Clemens Vedder (63) und Klaus-Peter Schneidewind (63) gehört, hält 4,6 Prozent des IVG-Kapitals.

Die Klage richtet sich unter anderem gegen die in der Hauptversammlung am 20. Mai erfolgte Wiederwahl des ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafters der 2009 beinahe zusammengebrochenen Privatbank Sal. Oppenheim, Detlef Bierbaum (67), in den Aufsichtsrat. Bierbaum übernahm dort erneut den Vorsitz.

Ferner wird die Entlastung der Aktionärsvertreter Bierbaum und Matthias Graf von Krockow (61), bis vor einigen Monaten Chef von Sal. Oppenheim, angefochten. Sal. Oppenheim war seit 2004 mit zuletzt 18,4 Prozent an IVG beteiligt. Mittlerweile ist dieser Anteil verkauft. Krockow war aus dem Aufsichtsrat zurückgetreten, während Bierbaum sich erneut zur Wahl stellte.

Begründet wird die Klage mit einer »gravierenden Verletzung des Auskunftsrechts der Aktionäre«. Fragen zur »zweifelhaften Rolle« von Bierbaum und Krockow seien »oberflächlich, unvollständig, ausweichend, verschleiernd oder vielfach auch überhaupt nicht« beantwortet worden. Im Kern geht es dabei um einen möglichen Interessenkonflikt der beiden Aufsichtsratsmitglieder. Kurz nach dem Einstieg von Sal. Oppenheim bei IVG hatte die IVG dem Bankhaus die Oppenheim Immobilienkapital-anlagegesellschaft (OIK) abgekauft. Auf diese Weise bekam Sal. Oppenheim den in die IVG-Aktien investierten Betrag fast in voller Höhe zurück. Ob der Kaufpreis angemessen war, ist umstritten.

Autor: Sören Jensen
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