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Alexander Falk wegen eines faulen Beteiligungsfonds schon einmal verurteilt

Das Hanseatische Oberlandesgericht verpflichtete den Millionenerben in einem Zivilverfahren zur Zahlung von Schadensersatz an eine geprellte Anlegerin

Alexander Falk, der seit Dezember unter der Anklage des schweren Betrugs und der Steuerhinterziehung vor dem Hamburger Landgericht steht, wurde schon einmal verurteilt. Wie das manager magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungstag: 21. Januar 2005) berichtet, verklagte eine geprellte Fondsanlegerin den Millionenerben in einem Zivilverfahren und bekam im November 2002 Schadensersatz zugesprochen. Das Hanseatische Oberlandesgericht verurteilte Falk, knapp 48 000 Euro an eine Berliner Ärztin zurückzuzahlen. Die arglose Dame hatte 1996 an der Haustür einen Anteil an einem Fonds gezeichnet, hinter dem unter anderen Alexander Falk als persönlich haftender Gesellschafter mit seiner Falk-Meyer-Riedt & Co. oHG stand. Der Fonds konnte jedoch nicht platziert werden.

Die Richter verpflichteten Falk zur Rückzahlung der Einlage, weil er der Ärztin in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt habe. Falk fand allerdings einen Ausweg, um sich vorläufig vor der Zahlung zu drücken. Beim Bundesgerichtshof legte er Beschwerde dagegen ein, dass das OLG die Revision nicht zuließ. Dem Einspruch wurde inzwischen stattgegeben.

Autor: Claus G. Schmalholz
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