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manager magazin 4/2018: BaFin-Präsident Hufeld gibt Lebensversicherern grünes Licht für den Verkauf ihrer Altbestände

Finanzaufsicht lehnt gesetzliche Beschränkungen für externe Run Offs ab / Strenge Kapitalanforderungen für Abwicklungsplattformen / Diskussionen um Inhaberkontrollverfahren beim chinesischen Deutsche-Bank-Aktionär HNA / Interview mit BaFin-Präsident Felix Hufeld

Felix Hufeld, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), lehnt gesetzliche Beschränkungen beim Verkauf von Lebensversicherungsbeständen ab. Im Gespräch mit dem manager magazin sagte er: "Dazu gibt es aus meiner Sicht keinen Grund. Der Verkauf von Lebensversicherungspolicen ist eine legitime unternehmerische Entscheidung und kein Verrat am Kunden."
Dies sagte der Behördenchef im Interview des manager magazins (Erscheinungstermin: 23. März).

Hufeld sagte, derzeit prüfen mehrere Versicherer den Verkauf ihrer deutschen Lebensversicherungsbestände, darunter die italienische Generali, um sich von den Garantiezahlungen zu befreien. Unter den Interessenten sind auch Finanzinvestoren. "Wir werden keiner Transaktion zustimmen, an deren Ende die Versicherten nicht mindestens genauso gut gestellt sind wie zuvor. Abwicklungsplattformen sind selbst Lebensversicherer und agieren in Deutschland unter den gleichen Bedingungen und Regeln, denen auch jedes andere Versicherungsunternehmen unterliegt." Er kündigte gleichzeitig an, strenge Maßstäbe anlegen zu wollen: "Im Einzelfall kann dies bedeuten, dass wir eine Kapitalausstattung verlangen, die spürbar über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht."

Auch zur Diskussion um den zunehmenden Einfluss aggressiver Investoren an deutschen Banken nahm Hufeld Stellung: Die BaFin werde sich diese Adressen sehr genau anschauen, bevor sie einer Beteiligung zustimme. Vor allem will die Aufsicht die Frage beantwortet wissen, wem am Ende die Gewinne zufließen. Auch wenn der Anteil eines Investors unter der Schwelle von 10 Prozent liege, bei der ein formales Inhaberkontrollverfahren eingeleitet wird, gebe es Möglichkeiten, ein solches Verfahren einzuleiten. Dabei seien personelle Verflechtungen zwischen Aktionär und Bank sowie die konkreten Einflussmöglichkeiten des Anteilseigners auf der Hauptversammlung entscheidend. In diesem Zusammenhang wird bei den relevanten Aufsichtsbehörden derzeit noch über die Einleitung eines Inhaberkontrollverfahrens gegen den chinesischen Deutsche-Bank-Aktionär HNA diskutiert. "Darüber reden wir gerade", sagte Hufeld.

Autor: Dietmar Palan
Telefon: 040 308005-47

Hamburg, 23. März 2018

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